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   LG Itzehoe, 06.07.2018 - 9 S 114/16   

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https://dejure.org/2018,34386
LG Itzehoe, 06.07.2018 - 9 S 114/16 (https://dejure.org/2018,34386)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 06.07.2018 - 9 S 114/16 (https://dejure.org/2018,34386)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 06. Juli 2018 - 9 S 114/16 (https://dejure.org/2018,34386)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mietrechtsiegen.de

    Schadensersatzpflicht - verspäteter Mieterauszug

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist eine Feststellungsklage zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.06.2014 - VIII ZR 349/13

    Schadensersatzpflicht des Vermieters bei pflichtwidrig verweigerter Erlaubnis zur

    Auszug aus LG Itzehoe, 06.07.2018 - 9 S 114/16
    Das Risiko, das Bestehen einer solchen Pflicht richtig einzuschätzen, muss in höheren Maß beim Schuldner liegen, weil der Gläubiger ansonsten nicht ausreichend vor den Folgen des Ausbleibens der Leistung geschützt wäre (Schmidt-Futterer/Streyl, a.a.O., § 546a Rn. 92); der Geltungsanspruch des Rechts erfordert, dass der Schuldner als Verpflichteter das Risiko eines Irrtums über die Rechtslage selbst trägt (st. Rspr. BGH, siehe nur Urteil vom 11.6.2014 - VIII ZR 349/13, NJW 2014, 2717, 2720 m.w.N.).
  • BGH, 19.04.2016 - VI ZR 506/14

    Zulässigkeit einer einheitlichen Feststellungsklage bei bereits bezifferbarem

    Auszug aus LG Itzehoe, 06.07.2018 - 9 S 114/16
    In diesem Fall ist die Feststellungsklage insgesamt zulässig, auch wenn der Anspruch bereits teilweise beziffert werden könnte (BGH, Urteil vom 19.4.2016 - VI ZR 506/14, NJW-RR 2016, 759 m.w.N.).
  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 351/08

    Wohnraummiete: Feststellungsinteresse des Mieters hinsichtlich der Unwirksamkeit

    Auszug aus LG Itzehoe, 06.07.2018 - 9 S 114/16
    Ein schutzwürdiges Interesse des Klägers an der alsbaldigen Feststellung besteht, wenn dem subjektiven Recht des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit dadurch droht, dass der Beklagte es ernsthaft bestreitet und das erstrebte Urteil infolge seiner Rechtskraft geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGH, Urteil vom 13.1.2010 - VIII ZR 351/08, NJW 2010, 1877, 1878 f.).
  • BGH, 13.03.2013 - XII ZR 34/12

    Gewerberaummietvertrag: Kündigung durch den Insolvenzverwalters in der Insolvenz

    Auszug aus LG Itzehoe, 06.07.2018 - 9 S 114/16
    Letzteres liegt vor, wenn er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat, wenn er also nach einem objektivierten Maßstab des jeweiligen Verkehrskreises die Pflichtverletzung erkennen und vermeiden konnte (BGH, Urteil vom 13.3.2013 - XII ZR 34/12, NJW 2013, 3232, 3234; Schmidt-Futterer/Streyl, Mietrecht, 13. Aufl. 2017, § 546a Rn. 92).
  • BGH, 21.01.2000 - V ZR 387/98

    Nichterfüllung bei Rechtsmängeln

    Auszug aus LG Itzehoe, 06.07.2018 - 9 S 114/16
    In diesem Zeitpunkt war die Klägerin noch nicht dazu in der Lage, ihren Anspruch zu beziffern (vgl. BGH, Urteil vom 21.1.2000 - V ZR 387/98, NJW 2000, 1256, 1257).
  • BGH, 04.11.1998 - VIII ZR 248/97

    Zum Handelsvertreter im Nebenberuf

    Auszug aus LG Itzehoe, 06.07.2018 - 9 S 114/16
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist seit langem anerkannt, dass eine ursprünglich zulässige Feststellungsklage nicht dadurch unzulässig wird, dass im Verlaufe des Rechtsstreits die Voraussetzungen für den Übergang einer Leistungsklage eintreten (BGH, Urteil vom 4.11.1998 - VIII ZR 248-97, NJW 1999, 639, 640 m.w.N.).
  • AG Bremen, 08.01.2021 - 9 C 97/20

    Eigenbedarfskündigung nicht akzeptiert: Mieter muss keinen Schadensersatz zahlen!

    Ein Verschulden der Kläger ist nach Ansicht des erkennenden Gerichts nicht gegeben, zumal im hiesigen Verfahren gerade nicht positiv festgestellt werden konnte, dass Eigenbedarf seinerzeit zu Recht beansprucht wurde (wohl a.A.: LG Itzehoe, Urteil vom 06. Juli 2018 - 9 S 114/16: Wenn ein Mieter eine Eigenbedarfskündigung seines Vermieters erhält (§ 573 BGB), ist er gemäß § 574 BGB berechtigt, der Kündigung zu widersprechen.
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